Meldung

donum vitae zu den Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

„Das aktuelle Schutzkonzept des Gesetzgebers ist der beste Weg, um zwei Rechtsgütern gerecht zu werden.“

© donum vitae e.V.

Heute stellt die von der Bundesregierung beauftragte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nach einjähriger Tätigkeit ihren Abschlussbericht der Öffentlichkeit vor. Darin finden sich Empfehlungen zur gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sowie zu den Möglichkeiten einer Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft. Zentraler Ausgangspunkt des Berichtes und der darin vorgelegten Empfehlungen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Arbeitsgruppe 1) ist ein aus Sicht von donum vitae grundlegend anderes Verständnis des Rechtsstatus und somit der Schutzwürdigkeit des Embryos als bisher. „Dies würde einen Paradigmenwechsel bedeuten, den wir für unangemessen und verfassungsrechtlich nicht haltbar ansehen“, erklärt Dr. Olaf Tyllack, der Bundesvorsitzende von donum vitae e.V.

„Würde und Schutz stehen menschlichem Leben von Beginn an zu“
Die Kommission stellt grundlegend infrage, dass dem ungeborenen Leben Menschenwürde im Sinne des Art. 1, Abs. 1 Grundgesetz (GG) zukomme. Demnach habe das Lebensrecht des Ungeborenen in der Frühphase der Schwangerschaft eher geringes Gewicht, dessen Recht auf Schutz steige erst mit Fortdauer der Schwangerschaft an. „Das Grundgesetz misst jedoch auch dem ungeborenen menschlichen Leben von Beginn an die gleiche Schutzwürdigkeit zu wie dem geborenen Leben,“ so Dr. Tyllack. Dies habe auch das Verfassungsgericht in seinen beiden bisherigen Grundsatzurteilen festgestellt. „Wesentlich neue tatsächliche oder rechtliche Argumente gegen diese Entscheidungen legt die Kommission nicht vor“, so Dr. Tyllack. „Auch die im Bericht geäußerten Zweifel an der jetzigen Regelung mit Blick auf völker- oder europarechtliche Konventionen und Entwicklungen tragen nicht, weil die aktuelle rechtliche Regelung in Deutschland diesen gerecht wird“, erklärt Dr. Tyllack. Die seit 1995 geltende gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch schaffe einen Ausgleich zwischen den beiden miteinander im unauflöslichen Konflikt stehenden Rechtsgütern: dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des Ungeborenen. Der verpflichtenden psychosozialen Beratung komme dabei eine Schlüsselrolle zu: Sie stärke die Frau in ihrer Konflikt- und Ausnahmesituation, eine informierte, gewissenhafte und frei verantwortete Entscheidung zu treffen, und ist somit auch der beste Schutz für das Leben des ungeborenen Kindes. Aus Sicht von donum vitae hat sich dieses Schutzkonzept des Gesetzgebers in der Praxis bewährt und ist der bestmögliche Weg, um der ethischen, rechtlichen und psychosozialen Dimension eines Schwangerschaftskonflikts gerecht zu werden. „Dieser mühsam errungene politische Kompromiss hat zu einer weitgehenden Befriedung der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland geführt“, so Dr. Tyllack. Dieser weithin akzeptierte Konsens sei ein wertvolles Gut, das keinesfalls ohne zwingenden Grund gefährdet werden sollte.

Verantwortete Elternschaft sicherstellen
Auch zu den Empfehlungen des Berichtes bzgl. der Möglichkeiten einer Legalisierung der Eizellspende sowie der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) weist donum vitae auf die im Grundgesetz festgelegte Würde der Person und das damit verbundene Instrumentalisierungsverbot hin. Die reproduktive Selbstbestimmung der potentiellen Eltern muss dabei im Einklang mit den Rechten und der Verantwortung gegenüber allen Beteiligten einschließlich des entstehenden ungeborenen Lebens stehen. „Die Abgabe von Gameten zur Zeugung eines Kindes in eine Familie Dritter muss hinsichtlich der aktuellen und künftigen Perspektiven aller Beteiligten wohlerwogen sein“, führt Dr. Tyllack aus. Die psychosoziale Beratung kann hier einen wesentlichen unterstützenden Beitrag leisten. „Wir sehen daher die Notwendigkeit, alle Beteiligten sowohl bei der Entscheidung für ein solches Verfahren als auch danach an Strukturen anzubinden, die das aktuelle und künftige soziale und psychische Wohl aller Beteiligten in den Mittelpunkt stellen.“ Die Schwangerschaftsberatungsstellen sind bereits jetzt Ansprechpartner für Frauen und Paare mit unerfülltem Kinderwunsch im Kontext einer Samenspende. „Wir werden uns mit unserer Expertise auch in die weitere Debatte einbringen“, erklärt Dr. Tyllack.

Informationen zu den Beratungsangeboten von donum vitae:
https://schwangerschaftsberatung.donumvitae.org/ 

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